
VON ZWANGSSTRAFEN UND BUSSGELDERN
DURCH DAS LIEFERKETTENGESETZ
Seit vielen Jahren arbeitet die
Diplom-Kauffrau Saskia Anna
Rotterdam als zertifizierte Compliance
Beraterin für mittelständische
Unternehmen. Prägte die Arbeit
von Frau Rotterdam in den letzten
Jahren vor allem die Fragen nach
Anti-Korruptionsmaßnahmen und
Führungskräfteschulungen im Compliance
Management, drehen sich
die aktuellen Beratungen vor allem
um den Bereich der Lieferketten.
„Viele mittelständische Unternehmen
denken, dass sie das im Juni 2021 verabschiedete
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
nicht betrifft. Viele
lesen nur die ersten Abschnitte und
meinen, dass das Gesetz vor allem
die Betriebe in Deutschland tangiert,
die mehr als 3000 Mitarbeitende hat.
Doch das Gesetz wirkt sich auf jeden
Zulieferer aus. Und da können ganz
schnell Zwangsgelder in Höhe von
bis zu 50.000 Euro im Raum stehen
oder Bußgelder, die bei 500.000 Euro
beginnen. Diese können an die Lieferanten
weitergegeben werden, was
unangenehme Folgen für mittelständisches
Unternehmen haben kann.“
Das Lieferkettengesetz zwingt
Unternehmen in ihre Verantwortung.
„Es geht um die Sorgfaltspflichten
der Unternehmen in der
gesamten Lieferkette,“ so Rotterdam.
„Menschenrechtsverletzungen
und Umweltzerstörung im Zusammenhang
mit Produktion und
Handel soll so entgegengewirkt
werden. Doch neben den bekannten
Bereichen wie Kinderarbeit
oder dem Schutz vor Folter, beinhaltet
das Lieferkettengesetz auch
Bestandteile wie die Einhaltung der
national geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes,
die Einhaltung der
Mindestlohnregelungen oder das
Verbot der Ungleichbehandlung
und Diskriminierung.“
Und hier wird es für Betriebe
in Deutschland nun ganz konkret.
„Seit Einführung des Gesetzes werden
die mittelständischen Zulieferer
von den großen Unternehmen
angeschrieben und nach der Einhaltung
der im Gesetz verankerten
Regularien abgefragt. Oftmals mit
einer sehr kurzen Frist. Bei einem
meiner Kunden waren es gerade
einmal 10 Arbeitstage. Wenn da
nichts vorbereitet ist, wird es eng.“
Denn je nach Vertragsgestaltung
räumen manche Unternehmen
ein Sonderkündigungsrecht des
Vertrages ein. Kombiniert mit dem
Bußgeld der BAFA kann dies existenzbedrohend
sein.
Die BAFA stockt seit Monaten ihr
Personal auf. Die Kontrollen nehmen
zu. Auch Mittelständler sollten
sich mit der Thematik des Lieferkettengesetzes
und der Umsetzung im
Unternehmen auseinandersetzen.
Saskia Rotterdam hilft den Unternehmen
dabei - getreu dem Motto:
Prävention statt Reaktion, denn die
in § 5 des Gesetzes ausgeführte Risiko
Analyse in Verbindung mit den
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
bietet Unternehmen eine gute
und sichere Basis. „Wenn die Dinge,
die abgefragt werden, schon vorbereitet
in der Schublade liegen, sind
die Unternehmen zu 90 Prozent
KÖNNEN DIE FRAGEN
IN DEN BEREICHEN
MENSCHENRECHTE,
BESCHWERDEVERFAHREN,
ANTIKORRUPTION
ODER UMWELTMANAGEMENT
NICHT INNERHALB
DER FRIST BEANTWORTET
WERDEN,
WERDEN ZULIEFERER
SCHNELL VON DER
LIEFERANTENLISTE
GESTRICHEN.
10 INSIGHT 4. 2021