MBS NETWORK
1. Sind Sie unmittelbarer Zulieferer von Unternehmen mit
mehr als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitern? (unabhängig
von der Rechtsform)
Ja Nein
2. Haben Sie mehr als 250 Mitarbeiter?
Ja Nein
3. Haben Sie ausländische (außereuropäische Lieferanten)?
Ja Nein
4. Machen Sie mehr als 30 % Ihres Jahresumsatzes als
unmittelbarer Lieferant mit Unternehmen mit mehr als
1.000 bzw. 3.000 Mitarbeitern?
Ja Nein
5. Sind Sie mittelbarer Lieferant für Unternehmen mit
mehr als 1.000 oder 3.000 Mitarbeitern?
Ja Nein
Werden 1.-3. bereits mit Ja beantwortet,
besteht ein Handlungsbedarf.
Zum Einen wegen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes
und zum Anderen
wegen der EU-Hinweisgeberrichtlinie
und dem kommenden Verbandssanktionengesetzes.
Wird 4. auch mit Ja beantwortet,
steigt der Handlungsdruck zur Haftungsminimierung
in Form der Umsetzung
des Lieferkettensorgfaltsgesetzes.
Wird nur Frage 5 mit Ja beantwortet,
würde man empfehlen, sich genauer
mit der Thematik auseinander
zu setzen und gegebenenfalls eine
Kurzberatung in Anspruch zu nehmen.
Werden aber 4 und 5 mit Ja beantwortet,
sollte genauer geprüft werden,
welche Maßnahmen zum Lieferkettengesetz
fertig in der Schublade
sein sollten.
sicher. Dann müssen sie nicht aufgrund
von Hinweisen, Beschwerden
und sogar Ermittlungen der BAFA
reaktiv handeln. Das ist doch sehr
beruhigend,“ so Rotterdam. Wer
nun glaubt, dass diese Prävention
sehr zeit- und kostenintensiv ist, der
irrt. „Insgesamt brauchen wir in der
Regel circa 3-4 Tage – je nach Unternehmensgröße.
Davon bin ich
zwei Tage vor Ort, um mir einen
Überblick zu verschaffen und Handlungsempfehlungen
für die weitere
Umsetzung auszusprechen. Im
Nachgang unterstütze ich natürlich
auch bei der Erstellung der notwendigen
Unterlagen, wenn dies explizit
vom Unternehmen gewünscht
ist. Auch die Kosten halten sich im
Rahmen und sind abhängig von der
Größe des Unternehmens.“
Wir als MBS empfehlen unseren
Kunden eine Beratung vor dem
Hintergrund der möglichen Folgen
durch das Lieferkettengesetz. Gerne
können Sie sich mit dem Hinweis
auf die MBS an Saskia Rotterdam
wenden.
Erst der Anfang:
Schon im September gab es eine
erste Klage im Zusammenhang mit
dem neuen Lieferkettengesetz und
den Menschenrechtsverletzungen
in Xinjiang in China. Die Menschenrechtsorganisation
European Center
for Constitutional and Human
Rights (ECCHR) mit Sitz in Berlin hat
beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe
Strafanzeige gegen mehrere
deutsche Firmen gestellt. Nach
Aussage von ECCHR könnten Unternehmen
wie Lidl, Aldi, und Hugo
Boss direkt oder indirekt von der
Zwangsarbeit der Uiguren in der
chinesischen Region Xinjiang profitieren
und in Verbrechen gegen die
Menschlichkeit involviert sein. ■
„ICH SAGE DEN
UNTERNEHMEN IMMER: ES
GEHT UM EURE
HAFTUNGSREDUZIERUNG
UND UM DEN ERHALT DER
ARBEITSPLÄTZE.“
Saskia A. Rotterdam
Kontakt / Contact
Saskia A. Rotterdam
Compliance Consultant /
Business Development / Employee Training
s.rotterdam-consulting@email.de
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INSIGHT 4 . 2021 11
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